Behördenlochung "Schlägel und Eisen"
(Auszüge aus meinem Exponat)

Firmen- und Behörden-Lochungen (engl. Perfins) dienten dem Schutz gegen unbefugte Nutzung der
Postwertzeichen für Privatzwecke. Firmen, staatliche Ämter und Verwaltungen hatten somit
eine bessere Kontrolle der vorhandenen Markenvorräte.
Die Briefmarke wurde durch diese Lochung nicht entwertet, sondern nur für einen eingeschränkten
Gebrauch kenntlich gemacht.

 

Im Bereich der Deutschen Reichspost waren Lochungen seit dem 2. Juni 1876 erlaubt.

Zum 01.01.1966 hat die Deutsche Bundespost diese Genehmigung zurückgezogen.

Klassische „Bergbau“ Lochungen in Deutschland sind die Dienstmarken-Lochungen mit dem Emblem
 „Schlägel und Eisen“, die als Behörden-Lochung Bayerns auf Bayern-Dienstmarken,
als auch auf Postwertzeichen des Deutschen Reichs verwendet wurden.

Die Bayern-Dienstmarken mit Emblemlochung wurden ab 1.8.1916 vom Handelsbüro der (königlich) bayerischen
Bergwerksverwaltung genutzt und mussten nach dem Übergang der Posthoheit auf das Deutsche Reich
(1.April 1920) bis 30. Juni 1920 aufgebraucht werde.

Die korrekte Darstellung der in Form eines Andreaskreuzes gekreuzten sinnbildlichen Werkzeuge des
Bergmanns ist in jedem Fall, von der Bildseite der Marke gesehen, Schlägel (Hammer) nach links und Eisen
(Spitzeisen) nach rechts zeigend.
Die Einlochung ist durch unterschiedlich große Stiellöcher gekennzeichnet. Kleine Löcher am Kopfteil,
die zu den Stielenden größer werden. Diese Maßnahme war notwendig, da private Bergbaufirmen
ebenfalls das Emblem „Schlägel und Eisen“ für Lochungen nutzten.

Um das Lochungs- Verfahren zu beschleunigen, wurden zusammengelegte Bogenteile gelocht, wodurch sich
kopfstehende und liegende, wie zwangsläufig auch seitenverkehrte (spiegelbildliche) Lochungen ergaben.
(siehe Abbildung)

Quelle: - Deutsche Zeitung für Briefmarkenkunde Nr.1/1950, Schefthaler 16.3.1949;

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