Behördenlochung "Schlägel und Eisen"
(Auszüge aus
meinem Exponat)
Firmen- und
Behörden-Lochungen (engl. Perfins)
dienten dem Schutz gegen unbefugte Nutzung der
Postwertzeichen für Privatzwecke.
Firmen, staatliche Ämter und Verwaltungen hatten somit
eine bessere Kontrolle
der vorhandenen Markenvorräte.
Die Briefmarke wurde durch diese Lochung nicht entwertet, sondern nur für einen
eingeschränkten
Gebrauch
kenntlich gemacht.
Im Bereich der Deutschen Reichspost waren Lochungen seit dem 2. Juni 1876 erlaubt.
Zum 01.01.1966 hat die Deutsche Bundespost diese Genehmigung zurückgezogen.
Klassische
„Bergbau“ Lochungen in Deutschland sind die Dienstmarken-Lochungen mit dem
Emblem
„Schlägel und Eisen“, die als Behörden-Lochung Bayerns auf Bayern-Dienstmarken,
als auch auf Postwertzeichen des Deutschen Reichs verwendet wurden.
Die
Bayern-Dienstmarken mit Emblemlochung wurden ab 1.8.1916 vom Handelsbüro der
(königlich) bayerischen
Bergwerksverwaltung genutzt und mussten nach dem Übergang der Posthoheit auf das
Deutsche Reich
(1.April 1920) bis 30. Juni 1920 aufgebraucht werde.
Die korrekte Darstellung der in
Form eines Andreaskreuzes gekreuzten sinnbildlichen Werkzeuge des
Bergmanns ist in jedem Fall,
von der Bildseite der Marke gesehen, Schlägel (Hammer) nach links und Eisen
(Spitzeisen)
nach rechts zeigend.
Die Einlochung ist durch unterschiedlich große Stiellöcher gekennzeichnet.
Kleine Löcher am Kopfteil,
die zu den Stielenden größer werden. Diese Maßnahme war notwendig, da private
Bergbaufirmen
ebenfalls das Emblem
„Schlägel und Eisen“ für Lochungen nutzten.
Um das
Lochungs- Verfahren zu beschleunigen, wurden zusammengelegte Bogenteile gelocht,
wodurch sich
kopfstehende und liegende, wie zwangsläufig auch seitenverkehrte
(spiegelbildliche) Lochungen ergaben.
(siehe Abbildung)
Quelle: - Deutsche Zeitung für Briefmarkenkunde Nr.1/1950, Schefthaler 16.3.1949;